Doch mehr als ein Geburtstagsständchen – Rechter Liedermacher muss Geldstrafe zahlen

Am Mittwoch, den 25.02.2015 musste sich der Liedermacher Björn B. wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung (StGB § 130) vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) verantworten. In der Nacht des 09.08.2013 vernahmen Anwohner_innen „Heil-Hitler“ Rufe sowie Livemusik mit rechten Inhalten aus der „Bierbar“ und verständigten die Polizei.

Zu Beginn der Verhandlung leugnete der Angeklagte noch alle Vorwürfe. Er beantragte sogar eine Einstellung des Verfahrens. Die Vorsitzende Richterin und der Staatsanwalt machten dem Angeklagten jedoch klar, dass die Beweislage klar gegen ihn spreche. Nach einer langen Prozessunterbrechung wurde durch die Richterin das überraschende Urteil gesprochen: Das Verfahren gegen Herrn B. wegen Volksverhetzung wurde gegen eine Zahlung von 1800 Euro eingestellt. Hierfür war die Bedingung, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat gesteht, was dieser auch tat.

Bereits vor anderthalb Jahren thematisierten Anwohner_innen und der Verein Utopia den rechten Liedermacherabend in der Öffentlichkeit.

Der ansässige Verein Utopia e.V., der unter seinem Dach verschiedene Angebote der Jugend-, Beratungs- und Kulturarbeit beherbergt, ist durch das rechte Treiben in der „Bierbar“ beeinträchtigt. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BorG) dokumentierte mehrere Übergriffe, die durch Besucher_innen der „Bierbar“ auf Anwohner_innen, Vereinsmitglieder und Besucher_innen der Vereinsräumlichkeiten ausgeübt wurden. 2008 etwa griffen mehrere Besucher_innen der „Bierbar“ bewaffnet mit Billardstöcken Vereinsmitglieder des Utopia e.V. an. In den Folgejahren provozierten Besucher_innen der „Bierbar“ mit Böllerwürfen, Pöbeleien und aggressivem Verhalten. Die „Bierbar“ beherbergt ein eindeutig rechtes Publikum, zu welchem auch stadtbekannte Neonazis gehören. Seitens des Betreibers oder der Barkräfte folgte zu keinem Zeitpunkt eine Distanzierung vom rechten Treiben in ihrer Lokalität. Ganz im Gegenteil: Betreiber Guido T. leugnet sogar die Vorfälle. Am 09.08.2013, dem besagten Liedermacherabend, konnte erst die gerufene Polizei den rechten Umtrieben ein Ende bereiten. Sowohl Gäste, die Barkraft als auch der Betreiber der Kneipe hatten die Geschehnisse toleriert und klein geredet.

Gerade Guido T. trieb die Sache später in der Presse sogar noch weiter, indem er versuchte, die Ereignisse aus der besagten Nacht als nette Geburtstagsfeier herunter zu spielen. Die Sympathie des Bierbar-Betreibers für sein rechtes Publikum ist offensichtlich, so beschrieb Björn B. vor Gericht Guido T. als einen guten Freund.

„Da nun der Tatvorwurf durch ein Gericht bestätigt wurde und der Angeklagte gestanden hat, dass er am Abend des 09.08.2013 unter anderem Lieder der neonazistischen und verbotenen Band „Landser“ in der „Bierbar“ spielte, ist es an der Zeit, dass die zuständigen Ämter, die Stadt und der Vermieter dem schon lange anhaltenden rechten Treiben ein Ende bereiten und aus der Gerichtsentscheidung Konsequenzen ziehen“, so eine Sprecherin der Beratungsstelle Opfer rechter Gewalt (BOrG).

Frankfurt (Oder), den 27.02.2015
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) des Utopia e.V.