15.12.2011 – Pressemitteilung der BOrG „Bewährungsstrafen für zwei rassistische Schläger“

Bewährungsstrafen für zwei rassistische Schläger

Angriff im April in Frankfurt (Oder) wurde vom Handy des Opfers in Polizeinotrufzentrale übertragen / Angeklagte gestanden die Tat, leugneten aber rassistische Motivation / Identität eines dritten Angreifers weiter unbekannt / Zeugen zeigten Zivilcourage

Zwei Frankfurter wurden am 14.12.2011 vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) wegen einer rassistischen Attacke zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Der 30-jährige Arbeitslose Meik S. und der 29-jährige Altenpfleger Toni S. hatten am Abend des 30. April 2011 in der Nähe des Kaufland (West) einen 46-jährigen Asylbewerber brutal zusammengeschlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Strafen von je 8 Monaten auf Bewährung und mussten insgesamt 500 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen.
Am Tattag hatten die beiden Angeklagten den Betroffenen aus einer größeren Gruppe Feiernder rassistisch beleidigt und dann tätlich angegriffen. Das Opfer hatte gerade eingekauft und wollte mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Als drei Personen, darunter die Angeklagten, auf ihn aggressiv zu stürmten, versuchte er per Handy die Polizei zu rufen. Ihm wurde das Telefon abgenommen und dann wurde er niedergeschlagen. Auf den am Boden Liegenden wurde über einen längeren Zeitraum weiter eingeschlagen und eingetreten. Er erlitt vielfache Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Kameruner war als Nebenkläger vor Gericht vertreten, bis heute hat er unter den Folgen des Angriffs zu leiden.

Durch das weiter angestellte Handy des Opfers wurde die Tat in der Notrufzentrale der Polizei übertragen und mitgeschnitten und stand somit als Beweismittel zur Verfügung. So sind auch die rassistischen Beleidigungen (Kanacke!, Bimbo!, Neger) dokumentiert. Die Angreifer ließen sich auch von zwei ZeugInnen nicht von ihrer Gewalt abbringen. Ein Pärchen hatte die Tat aus dem Auto heraus beobachtet, und wollte das Geschehen stoppen. Sie fuhren in Richtung der Angriffsszene und machten über Hupen auf sich aufmerksam, leider erfolglos.

Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und entschuldigten sich für ihr Handeln. Diese Reue erscheint jedoch nicht glaubwürdig, sondern als prozesstaktisch begründet. Sie erhofften sich offenbar, über die Entschuldigung eine mildere Strafe zu erreichen. Den dritten Hauptangreifer wollten sie nicht benennen und bestritten, trotz aller gegenteiliger Beweise, aus rassistischer Motivation gehandelt zu haben.

Richterin Uta Weigert wertete in ihrer Urteilsbegründung die Tat eindeutig als rassistisch. Auch die Reuebekundungen erschienen dem Gericht nicht als voll glaubhaft.

Janek Lassau von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, (BOrG) in Frankfurt (Oder) kommentiert das Urteil: Leider ist der heute verhandelte Angriff kein Einzelfall. Erst am 1. und am 5. Dezember hat es in Frankurt (Oder) erneut rassistisch motivierte Angriffe auf einen Asylsuchenden gegeben. Positiv hervorzuheben ist, dass das Gericht den rassistischen Hintergrund der Tat klar benannt hat. Auch die Zivilcourage der beiden Zeugen ist zu loben, leider ist solch ein Verhalten keine Selbstverständlichkeit. Die BOrg begleitete den Geschädigten über die Dauer des Verfahrens.

Rückfragen bei der BOrG gern telefonisch: 0175-34.33.584.
Vertreterin der Nebenklage war Rechtsanwältin Katja Herrlich: (0335) 56.53.40.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Frankfurt/Oder 256 Js 12373/11)

09.11.2007 – Mahnwache SynagogengedenksteinMahnwache Synagogengedenkstein

Als Reaktion auf die Schändung des Synagogengedenksteins auf dem Brunnenplatz in Frankfurt (Oder) ein Jahr zuvor veranstaltete Utopia e.V. in Kooperation mit der Plattform gegen Rechts, dem VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V., der studentischen Initiative anspruch.gegenwirklichkeit und der Iskra eine 24-stündige Mahnwache. Passant_innen wurden eingeladen, bei Tee und Suppe der Veranstaltung beizuwohnen oder sich am Informationsstand über die Thematik Rechtsextremismus zu informieren.

Artikel Jüdische Allgemeine vom 15.11.2007

[Foto – an dieser Stelle war ein Foto, das bei dem Umzug unserer Website leider verloren gegangen ist]

14.11.2011 – Pressemitteilung „Utopia e.V. kritisiert Überlegungen zur Zusammenlegung von Asylsuchenden und Obdachlosen“

Utopia e.V. kritisiert Überlegungen zur Zusammenlegung von Asylsuchenden und Obdachlosen und fordert eine menschenwürdige Unterbringung für beide Gruppen

Die Beschlussvorlage der Verwaltung sowie die seit September laufende Diskussion zum geplanten Umzug der Bewohner_innen der Obdachlosenunterkunft „Die Klinke“ in Frankfurt (Oder) weist einige kritikwürdige Aspekte auf.

Laut Vorlage seien keine anderen Objekte in Frankfurt für die Unterbringung geeignet. Dies ist zu bezweifeln und suggeriert, dass Seefichten die einzige mögliche Unterbringung der Obdachlosen darstellt. Mit der Unterbringung in einem Teil des Asylbewerber_innenheimes würden die Obdachlosen von einem in das nächste unwürdige Gebäude ziehen. Wir fordern ein Überdenken des Vorschlags und die Stilllegung des Gebäudekomplexes „Seefichten“, verbunden mit einer dezentrale Unterbringung seiner bisherigen Bewohner_innen.

Aus dem Umzug nach Seefichten ergebe sich eine “erhebliche Steigerung der Lebensqualität.“. Hierbei wird vernachlässigt, dass die Unterbringung im Asylbewerber_innenheim schon für die jetzigen Bewohner_innen menschenunwürdig ist. Zusammengepfercht und ohne Privatsphäre, bieten die Gebäude An den Seefichten alles andere als eine Steigerung der Lebensqualität. Gemeinsame Dusch- und Kochmöglichkeiten tun ihr Übriges – von den auch dort bestehenden baulichen Mängeln ganz zu schweigen. Nur weil die Bewohner_innen der „Klinke“ obdachlos sind, heißt es nicht, dass sich diese Menschen im Laufe der Jahre im Umfeld des jetzigen Standortes nicht ein soziales Netzwerk aufgebaut haben. Diese Menschen nun des Geldes wegen einfach aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen, ist mehr als menschenunfreundlich.
Eine weitere sog. soziale Randgruppe dorthin abzuschieben, ist nicht zu befürworten und zeugt von mangelnder Sensibilität für die Bedürfnisse sowohl der Asylsuchenden als auch der Obdachlosen. Diesen muss sozialpolitisch Rechnung getragen werden.

“Der Standort An den Seefichten ist ein Mischgebiet, so dass von einer Belastung der Umgebung – vergleichbar mit der jahrelangen Situation im eng bebauten Wohngebiet Lebuser Vorstadt – nicht ausgegangen wird.” – diese euphemistische Formulierung kann nicht verstecken, dass ein Grund für den Umzug nach Seefichten die Lage weit ab vom Zentrum ist, um sich des Problems der Obdachlosen im Stadtgebiet zu entledigen. Die Standortwahl zeigt viel mehr eindeutig, dass sowohl die Asylsuchenden als auch die Obdachlose in unserer Stadt nicht als willkommene Mitbürger_innen angesehen werden.

Die in der Vorlage erwähnten Befürchtungen hinsichtlich der mangelhaften Anbindung von Seefichten an den öffentlichen Nahverkehr sowie des möglichen Konfliktpotential zwischen beiden in Seefichten unterzubringenden Personengruppen teilen wir. Die Verkehrsanbindung ist mangelhaft; das stellenweise diskriminierende Verhalten der Stadtverkehrsgesellschaft hinsichtlich der Obdachlosen hat somit zur Folge, dass diese kaum mehr die Möglichkeit haben, das Gebiet Seefichten zu verlassen. Neben des genannten Konfliktpotentials zwischen den Asylsuchenden und Obdachlosen ist auch zu beachten, dass viele der Asylbewerber_innen traumatisiert sind und eine weitere psychische Belastung durch den Zuzug von Menschen mit besonderen Belastungen nicht förderlich wäre.Alle genannten Punkte sollten reichen, um sich gegen einen Umzug der Bewohner der „Klinke“ in das Gebäude 3 des Asylbewerber_innenheims in Seefichten zu entscheiden.

Wir kommen nicht umhin zu kritisieren, dass das finanzielle Argument in der Beschlussvorlage um die Unterbringung der Obdachlosen das schwerwiegendste ist. Ein Abwägen zwischen den Bedürfnissen der Bewohner_innen der “Klinke” sowie des Asylbewerber_innenheims und der Aufwendungen, die nötig sind, um das Gebäude am Kliestower Weg wieder instand zu setzen, wird deutlich zugunsten geringerer Kosten beim Umzug der Obdachlosen ausfallen. Hinzu kommt, dass das das Grundstück Kliestower Weg 20 lukrativ ist – ein Verkauf an einen privaten Investor würde der Stadt Einnahmen bescheren. Finanzielle Abwägungen sollten in der Debatte um die Unterbringung der Obdachlosen nicht im Vordergrund stehen.

08.11.2011 – Pressemitteilung „Zu den Vorwürfen gegen den Jugendclub Dosto (biF e.V.) Bernau“

Stellungnahme des Utopia e.V. Frankfurt (Oder) zu den Vorwürfen gegen den Jugendclub Dosto (biF e.V.) Bernau

In der – bedauernswerterweise sehr einseitigen – Presse konnten in den letzten Wochen die Vorwürfe, welche sich gegen den Jugendclub „DOSTO“ und seinen Trägerverein „bif e.V.“ richten, verfolgt werden.

Maßgeblich für die Entwicklung dieser Vorwürfe scheinen die Probleme, die Peter Vida, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung („Unabhängige Fraktion“) mit dem Jugendtreff hat. Hintergrund für die Vorwürfe ist unter anderem die „Barnimer Antifa Recherche“. Diese Broschüre dokumentiert rechte Aktivitäten in der Region Barnim und verweist unter anderem darauf, dass Peter Vida im Jahr 2008 mit der rechtspopulistischen „Schill-Partei“ eine Fraktion bildete und in der ebenfalls rechtspopulistischen Vereinigung „BVB/50+“ aktiv war.

Das „DOSTO“ nahm zu den erhobenen Vorwürfen bereits ausführlich Stellung (einzusehen auf http://dosto.dosto.de/node/1036). In der Berichterstattung seitens der Medien blieb diese Erklärung nahezu unberücksichtigt.

Der Jugendclub „DOSTO“ engagiert sich seit Jahren in der Region Bernau. Er bietet vielen Jugendlichen täglich die Möglichkeit für eine alternative Freizeitgestaltung. In der antirassistischen und antifaschistischen Kultur-, Bildungs- und Jugendarbeit sehen wir uns mit dem „DOSTO“ seit mehreren Jahren verbunden.

Mit den Vorwürfen einher geht die Infragestellung der Finanzierung von politisch, kreativen und kulturellen Projektideen für das „DOSTO“. Darüber hinaus diskreditieren sie die Initiative und das Engagement des Jugendclubs. Eine solche Form der Auseinandersetzung mit linksalternativen Positionen, wie sie seitens einiger Stadtverordneter Bernaus geführt wird, ist nicht akzeptabel.

Die Diffamierung von linksalternativen Einrichtungen ist mittlerweile Trend in Brandenburgs rechtspopulistischen Flügel. Antifaschistisches Engagement wird als Bedrohung für die Zivilgesellschaft dargestellt. Es ist bedauerlich, dass die Unterstützung von antifaschistischen Gruppen in einem freiheitlich demokratischen System einer Rechtfertigung bedarf, da dies sich doch eigentlich gegenseitig bedingen sollte.

Wir erklären uns daher solidarisch mit dem Jugendclub „DOSTO“ und seiner Arbeit. Wir fordern ein Ende der für den Jugendclub schädigenden Vorwürfe.

29.08.2009 –Antira-Demo Eisenhüttenstadt

Um gegen die menschenunwürdigen Zustände in Abschiebegefängnissen, Asylbewerber_innenheimen und der Zentralen Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt zu demonstrieren, gründete sich in der Stadt im Sommer spontan eine Initiative aus Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen. In Kooperation mit Utopia e.V. und Organisationen aus Berlin fand Ende August dann eine lautstarke und solidarische Demonstration statt, um auf die Situation der Asylbewerber_innen aufmerksam zu machen.

10.06.2011-16.06.2011 – Festival „Contre Le Racisme“

In Kooperation mit den Utopia e.V. fand in diesem Jahr das Festival “contre le racisme” statt. Auf dem Blog dazu heißt es:

“Das festival contre le racisme ist eine vom studentischen Dachverband fzs (freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften) ausgerufene Aktionswoche. In dieser sollen in einem Mix aus Politik und Kultur die Probleme von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit thematisiert werden. Entlehnt ist die Kampagne vom französischen Dachverband der Studierenden (UNEF), der das festival contre le racisme bereits seit über einem Jahrzehnt in Frankreich veranstaltet. In Deutschland findet das Festival als dezentrale Kampagne an mehreren Orten gleichzeitig statt. Studierendenschaften und Initiativen vor Ort füllen das Festival mit Leben, indem sie Veranstaltungen und kulturelle Ereignisse zu den verschiedensten Themen organisieren.

In Frankfurt(Oder) findet das festival contre le racisme in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Organisiert von einer Gruppe aus dem AStA der Viadrina, dem Verein Utopia und der studentischen Initiative quer_schnitte wollen wir uns vom 10. bis 16. Juni mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auseinander setzen. Dabei wollen wir versuchen, auch über unsere eigenen Privilegien und Positioniertheit nachzudenken.”

10.05.2011 – Pressemitteilung „Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder“

Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder / Utopia e.V. und VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V. begrüßen die Entscheidung

Der Lokale Aktionsplan (LAP) dient dazu, Kommunen durch die Bereitstellung von Bundesmitteln in ihrer Arbeit gegen Neonazismus und für Toleranz und Demokratie zu unterstützen. Die Vergabe der Gelder an kommunale Träger_innen erfolgt durch den Begleitausschuss, in dem verschiedene kommunale Funktionsträger_innen vertreten sind. So auch die „Plattform gegen Rechts“. Sie ist ein Frankfurter Bündnis gegen Neonazismus, das seit mehreren Jahren besteht. Der Utopia e.V. und der Bund der Antifaschisten Frankfurt (Oder) e.V. sind Teil des Bündnisses und vertraten es im Begleitausschuss.

Durch die Aufnahme der sogenannten „Demokratieerklärung“ in die Leitlinien des Förderprogramms „Toleranz fördern-Demokratie stärken“ des LAP, die bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet wird, ist eine Mitarbeit der Plattform gegen Rechts im Begleitausschuss nicht mehr möglich. Sie lehnt diese Klausel ab und möchte diese nicht durch eine weitere Mitarbeit unterstützen.

Die Klausel steht im Kontext der aktuellen Extremismusdebatte und spricht den beteiligten Vereinen, Initiativen, und Personen die Urteilsfähigkeit ab, selbst zu entscheiden, wer undemokratisch ist und wer nicht. Diese Aufgabe übernimmt der Verfassungsschutz, der als Hüter der Demokratie alle Menschen im Blick haben soll, die der Verfassung feindlich gegenüberstehen. Eine Behörde, die nicht gerade ein Musterbeispiel für demokratische Organisation ist, soll nun die letzte Instanz bei der Bewertung von Personen oder Gruppen sein – eine Behörden, deren Leiter_innen oder Mitarbeiter_innen nicht gewählt werden und auf deren Einsetzung die Bürger_innen keinen Einfluss haben.

Die Plattform gegen Rechts ist nicht der Meinung, dass so demokratische Praxis aussehen sollte, und dass diese Klausel nicht im Sinne des 1. Leitsatzes des LAP ist: „Bürger/innen der Stadt, insbesondere Kinder und Jugendliche, verfügen über ein demokratisches Grundverständnis, lehnen Diskriminierung und Gewalt ab und erkennen die Sinnhaftigkeit und den Wert demokratischer Prozesse und Strukturen. Sie engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.“.

Die Klausel greift in einen Prozess ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Auffassungen zusammen demokratisch Entscheidungen treffen und somit lebendige Demokratie fördern und praktizieren, doch die wichtigste Entscheidung wird ihnen nicht zugestanden. Den Mitgliedern eines solchen Ausschusses wird nicht zugetraut, einschätzen zu können, was und wer demokratisch ist.

Des weiteren sieht die Plattform gegen Rechts ein Problem im zweiten Teil dieser Klausel, in dem verlangt wird, dass die unterschreibende Initiative oder Person sicherstellen soll, dass alle Mitwirkenden (z.B. Partner, Referent_innen) nicht verfassungsfeindlich sind. Bei Unsicherheit soll der Verfassungsschutz konsultiert werden, um dies zu prüfen. Das schafft ein Klima des Misstrauens, fördert Denunziantentum, und die letzte Instanz ist wieder der Verfassungsschutz, der die alleinige Deutungshoheit besitzt.

Aus diesen Gründen sieht sich die Plattform gegen Rechts gezwungen, sich aus der jahrelangen Zusammenarbeit im Begleitausschuss des LAP zurückzuziehen. Sie ist erst wieder zu einer Zusammenarbeit bereit, wenn diese Klausel aus den Leitlinien und dem Bewilligungsbescheid des Lokalen Aktionsplanes verschwindet.

Der Utopia e.V. hat darüberhinaus aus Protest gegen die Klausel einen beim LAP gestellten Projektförderantrag zurückgezogen.

Herausgegeben von:
Utopia e.V.
VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V.

PM: Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder/Utopia e.V. und VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V. begrüßen die Entscheidung

Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung

Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder/Utopia e.V. und VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V. begrüßen die Entscheidung

Der Lokale Aktionsplan (LAP) dient dazu, Kommunen durch die Bereitstellung von Bundesmitteln in ihrer Arbeit gegen Neonazismus und für Toleranz und Demokratie zu unterstützen. Die Vergabe der Gelder an kommunale Träger_innen erfolgt durch den Begleitausschuss, in dem verschiedene kommunale Funktionsträger_innen vertreten sind. So auch die „Plattform gegen Rechts“. Sie ist ein Frankfurter Bündnis gegen Neonazismus, das seit mehreren Jahren besteht. Der Utopia e.V. und der Bund der Antifaschisten Frankfurt (Oder) e.V. sind Teil des Bündnisses und vertraten es im Begleitausschuss.

Durch die Aufnahme der sogenannten „Demokratieerklärung“ in die Leitlinien des Förderprogramms „Toleranz fördern-Demokratie stärken“ des LAP, die bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet wird, ist eine Mitarbeit der Plattform gegen Rechts im Begleitausschuss nicht mehr möglich. Sie lehnt diese Klausel ab und möchte diese nicht durch eine weitere Mitarbeit unterstützen.

Die Klausel steht im Kontext der aktuellen Extremismusdebatte und spricht den beteiligten Vereinen, Initiativen, und Personen die Urteilsfähigkeit ab, selbst zu entscheiden, wer undemokratisch ist und wer nicht. Diese Aufgabe übernimmt der Verfassungsschutz, der als Hüter der Demokratie alle Menschen im Blick haben soll, die der Verfassung feindlich gegenüberstehen. Eine Behörde, die nicht gerade ein Musterbeispiel für demokratische Organisation ist, soll nun die letzte Instanz bei der Bewertung von Personen oder Gruppen sein – eine Behörden, deren Leiter_innen oder Mitarbeiter_innen nicht gewählt werden und auf deren Einsetzung die Bürger_innen keinen Einfluss haben.

Die Plattform gegen Rechts ist nicht der Meinung, dass so demokratische Praxis aussehen sollte, und dass diese Klausel nicht im Sinne des 1. Leitsatzes des LAP ist: „Bürger/innen der Stadt, insbesondere Kinder und Jugendliche, verfügen über ein demokratisches Grundverständnis, lehnen Diskriminierung und Gewalt ab und erkennen die Sinnhaftigkeit und den Wert demokratischer Prozesse und Strukturen. Sie engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus.“.

Die Klausel greift in einen Prozess ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Auffassungen zusammen demokratisch Entscheidungen treffen und somit lebendige Demokratie fördern und praktizieren, doch die wichtigste Entscheidung wird ihnen nicht zugestanden. Den Mitgliedern eines solchen Ausschusses wird nicht zugetraut, einschätzen zu können, was und wer demokratisch ist.

Des weiteren sieht die Plattform gegen Rechts ein Problem im zweiten Teil dieser Klausel, in dem verlangt wird, dass die unterschreibende Initiative oder Person sicherstellen soll, dass alle Mitwirkenden (z.B. Partner, Referent_innen) nicht verfassungsfeindlich sind. Bei Unsicherheit soll der Verfassungsschutz konsultiert werden, um dies zu prüfen. Das schafft ein Klima des Misstrauens, fördert Denunziantentum, und die letzte Instanz ist wieder der Verfassungsschutz, der die alleinige Deutungshoheit besitzt.

Aus diesen Gründen sieht sich die Plattform gegen Rechts gezwungen, sich aus der jahrelangen Zusammenarbeit im Begleitausschuss des LAP zurückzuziehen. Sie ist erst wieder zu einer Zusammenarbeit bereit, wenn diese Klausel aus den Leitlinien und dem Bewilligungsbescheid des Lokalen Aktionsplanes verschwindet.

Der Utopia e.V. hat darüberhinaus aus Protest gegen die Klausel einen beim LAP gestellten Projektförderantrag zurückgezogen.

Herausgegeben von:
Utopia e.V.
VVN-BdA Frankfurt (Oder) e.V.

Kontakt: utopia-ffo@riseup.net (Utopia e.V.), kontakt@vvn-bda-ffo.de (VVN-BdA Ffo. e.V.)

Frankfurt (Oder), den 10.05.2011

18.03.2010 – Infoabend „1933 in Frankfurt (Oder)“

Der Vortrag “Machtübergabe an die Nazis 1933 – Die Situation in Frankfurt (Oder)” mit anschließendem Gespräch befasste sich mit der historischen Situation in der Stadt Frankfurt unmittelbar vor der Machtübergabe an die Nazis im Januar 1933. Ebenso wurde gezeigt, wie schnell sich in der Stadt an die neuen Verhältnisse angepasst wurde. Aber auch organisierter antifaschistischer Widerstand fand seine Erwähnung.

PM: Gewalttätiger rassistischer Übergriff auf einen Asylsuchenden in Frankfurt (Oder)

Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung

Gewalttätiger rassistischer Übergriff auf einen Asylsuchenden in Frankfurt (Oder)

Am 30. April 2011 wurde ein aus Kamerun stammender Asylsuchender in der Nähe des Kaufland (West) aus einer Gruppe Feiernder heraus rassistisch beleidigt, dann verfolgt und letztlich geschlagen und getreten. Die durch Dritte alamierte Polizei konnte zwei Angreifern in der Nähe des Tatorts habhaft werden.

Der Geschädigte lebt seit 2001 in Frankfurt (Oder). Seit längerem steht er im engen Kontakt zu der Flüchtlingsberatung des Utopia e. V. und den Mitgliedern des Vereins. Mittlerweile engagiert er sich auch ehrenamtlich auf Veranstaltungen des Vereins. Wir solidarisieren uns mit ihm als Betroffenen von Rassismus und rechter Gewalt und als Freund. Wir werden uns weiter gegen Rassismus und Neonazismus engagieren. Dieser Vorfall hat einmal mehr bewiesen, wie Not dies tut.

Frankfurt (Oder), den 04.05.2011